Personalverrechnung

Übernahme und Durchführung Ihrer Lohnverrechnung

 

Die Zusammenarbeit mit uns garantiert Ihnen die korrekte Abwicklung Ihrer Personalverrechnung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie kompetent bei arbeitsrechtlichen Entscheidungen. Durch unsere branchenübergreifende langjährige Erfahrung im


Bereich der Lohnverrechnung können wir Ihnen viel Arbeit abnehmen. Dies gilt besonders auch im Zusammenhang mit behördlichen Prüfungen z.B. bei GPLA-Prüfungen (gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) durch die Behörde.

 

Unsere Leistungen für Sie:

Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung


Abrechnung der monatlichen Löhne und Gehälter

 

 


Abrechnung von Überstunden und Reisekosten


Monatliche Gehaltszettel für die Mitarbeiter als PDF oder in Papierform 


Ermittlung der monatlichen Lohnabgaben beim Finanzamt, Krankenkasse und Gemeinde

 

 


Monatliche Information über die Höhe und Fälligkeit der Zahlungen


Erstellung eines monatlichen Buchungsbelegs für die Verbuchung in der Finanzbuchhaltung


Zurverfügungstellung eines elektronischen Zahlungsträgers zum Einspielen in Ihr Online-Banking


Erfüllung der laufenden gesetzlichen Aufzeichnungspflichten


Abmeldung von Dienstnehmern


Ermittlung der gesetzlichen Ansprüche des ausscheidenden Mitarbeiters


Endabrechnung des Mitarbeiters


elektronische Abmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse


Zusendung der Abmeldeunterlagen


Anmeldung von MitarbeiterInnen


elektronische Anmeldung bei der zuständigen Gebiets-krankenkasse zu Beginn des Dienstverhältnisses

 


Zusendung der Anmeldeunterlagen

 


Anlage eines Lohnkontos für den/die neue/e Mitarbeiter/in 

 


Beratung hinsichtlich kollektivvertraglichem Mindestlohn und Einstufung

 

 


Jahresmeldungen und jährliche Arbeiten


Erstellung und elektronische Übermittlung aller Jahresmeldungen an Finanzamt, Krankenkasse und Gemeinde


Erstellung und Archivierung der Jahreskonten


Jährliche Anpassung der Löhne und Gehälter infolge von kollektivvertraglichen Erhöhungen


Berechnung aller Personalrückstellungen zum Bilanzstichtag (Abfertigungen, Jubiläumsgelder, offene Urlaube, etc.)